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Vor der Einführung der DS-GVO herrschte Panik. Viele Unternehmer fürchten weitreichende Folgen und beschwören gleich das Ende herauf. Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO in Kraft. Und die Welt steht noch.
Panik ist unangebracht. Ignoranz aber auch. Die DS-GVO definiert verbindliche Regeln für Unternehmer. Sie betreffen unter anderem die Datenweitergabe, sowie Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden. Bei Missachtung droht Strafe.
Gestalten Sie Ihren Datenschutz sicher und rechtssicher. Wir helfen Ihnen dabei. Externer Datenschutz in Potsdam, Berlin und weiteren Regionen gehört zu unserem spezialisierten Service.
Vielleicht doch. Grundlagen sind die DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz BDSG und Landesdatenschutzgesetz LDSG. Laut §38 des BDSG sind Datenschutzbeauftragte zum Beispiel in allen Unternehmen Pflicht, die
„in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.“
Wir beraten Sie gern unverbindlich, ob ein externer Datenschutzbeauftragter das Beste für Sie ist.
Wir beschäftigen DEKRA-geprüfte und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
Wir bilden uns weiter. Das Wissen unserer Experten ist auf dem neuesten Stand.
Wir arbeiten mit auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.
Wir besitzen viele Jahre Erfahrung mit Datenschutz in unterschiedlichen Branchen.
Wir treffen uns bei Ihnen vor Ort und machen uns in einem persönlichen Gespräch ein Bild von der Lage. Anschließend folgt eine IST-Analyse und wir entwickeln einen Fahrplan für das weitere Vorgehen. Diesen setzen wir für ein Maximum an Datensicherheit mit Ihnen zusammen schrittweise um.
Externer Datenschutz ist auch in Potsdam und Umgebung oft einfacher und kostengünstiger als unternehmensinterne Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.