Im Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordung (DSGVO) der EU in Kraft. Sie bringt neue Verpflichtungen für fast alle Betreiber von Websites.
Wenn am 26. Mai die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, bedeutet das eine eine umfassende Reform des Datenschutzrechts. Das betrifft auch fast jeden Betreiber einer Website, wie iX 1/2018 im Titelthema „EU-Datenschutz kommt“ erklärt: Ausgenommen von den neuen Regeln sind lediglich Webangebote, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen.
Quelle: www.heise.de