Datenschutzsiegel

Unser Datenschutzsiegel

Datenschutzsiegel der LOROP GmbH

Datenschutzsiegel der LOROP GmbH

Das Datenschutzsiegel der LOROP GmbH bietet unseren Kunden die Möglichkeit, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass der Datenschutz des Unternehmens anhand fester und nachvollziehbarer Kriterien durch die LOROP GmbH geprüft wurde.

Bedingungen dafür, dass das Datenschutzsiegel durch den Kunden verwendet und auf den eigenen Webseiten platziert werden kann, sind

  • die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, der durch die LOROP GmbH gestellt wird,
  • sowie die Durchführung einer IST-Analyse des Datenschutzes beim Kunden durch den Datenschutzbeauftragten.

So wird sichergestellt, dass der Kunde einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte im Datenschutzrecht bekommt, den Stand und Umsetzungsgrad des Datenschutzes im eigenen Unternehmen erfährt und darüber informiert wird, welche rechtlichen Aspekte zwingend umzusetzen sind, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten Betroffener zu gewährleisten. Die LOROP GmbH gibt Empfehlungen hinsichtlich der notwendigen Datenschutzmaßnahmen und begleitet den Kunden bei der Umsetzung.

Wird also das Siegel durch den Kunden platziert, so ist gewährleistet, dass folgende Punkte geprüft wurden:

Erstinformationen und Gewährleistung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO

Werden betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert? Dies ist beispielsweise für den Besuch der Unternehmenswebseite erforderlich und auch im Bewerbungsprozess relevant.

Auftragsverarbeitungsverhältnisse und -verträge nach Art. 28 DSGVO

Sind, wo notwendig, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) vorhanden und entsprechen diese den rechtlichen Anforderungen?

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO

Ist das Verzeichnis vollständig und richtig? Wie oft wird dieses planmäßig evaluiert?

Allgemeine Datenschutzorganisation

unter anderem Umgang mit Datenpannen inkl. Meldekette und -prozess unter Berücksichtigung von Art. 33, 34 DSGVO; Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter; Aufbewahrungspflichten und Löschfristen von Daten und Dokumenten

Prüfung von Verarbeitungsvorgängen auf die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO

Ist für bestimmte Verarbeitungsvorgänge aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen erkennbar?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) angelehnt an Art. 32 DSGVO und den aktuellen Stand der Technik, beispielsweise auf Basis von Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sowie Datenschutzaufsichtsbehörden

Ist die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sichergestellt?

Haben auch Sie Interesse an unserem Datenschutzsiegel und möchten Sie durch die LOROP GmbH im Datenschutz betreut werden? Dann kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren ein unverbindliches Gespräch mit unseren Datenschutzexperten. Rufen Sie uns an unter 030 330 96 26 27 oder schreiben Sie uns eine Nachricht via kontakt@lorop.de.