Der EU-Ministerrat hat am Freitag grünes Licht für eine Gesetzesreform gegeben, durch die Hindernisse im freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten innerhalb des Binnenmarkts beseitigt werden sollen. Derzeit erfordern es etwa Aufsichtsstellen im Finanzsektor oder Beschaffungsvorgaben für den öffentlichen Sektor oft, dass Informationen lokal vorgehalten werden.
Künftig werden solche Beschränkungen mit der neuen Verordnung gegen „Datenprotektionismus“ verboten, wenn sie nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt sind. Befugte Behörden sollen EU-weit etwa zur Strafverfolgung oder zu Kontrollzwecken auf die einschlägigen Daten zugreifen können, etwa durch einfachere Verfahren zur Rechtshilfe. […]
Quelle: heise.de