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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat den Datenschutz für Behörden und Unternehmen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vereinheitlicht. Sie legt verbindlich fest, welche Pflichten bei der Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten entstehen.
Klar definiert sind auch die Rechte der Betroffenen, so zum Beispiel eine Auskunfts- oder Löschungspflicht. Erweitert wird die DS-GVO um das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ein Unternehmen, das den Datenschutz ernst nimmt, schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen gehört zu unserem spezialisierten Service.
Zu dieser Frage findet sich eine klare Antwort in der Gesetzgebung. Laut §38 des BDSG sind Datenschutzbeauftragte zum Beispiel in allen Unternehmen Pflicht, die
„in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.“
Gerne beraten wir Sie bei allen datenschutzrechtlichen Themen als Ihr externer Datenschutzbeauftragter!
In unserem Datenschutz-Team beschäftigen wir ausschließlich DEKRA-geprüfte und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
Unsere Mitarbeiter werden durch regelmäßige Schulungen weitergebildet. Das ermöglicht uns immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Zusätzliche Rechtssicherheit erlangen wir durch die enge Zusammenarbeit mit auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwälten.
Durch die Beratung von Unternehmen aus den verschiedensten Branchen verfügen wir außerdem jede Menge Erfahrung.
Bei Ihnen vor Ort verschaffen wir uns einen Überblick zu den Abläufen in Ihrem Unternehmen.
In einer IST-Analyse halten wir den aktuellen Stand fest und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Datenschutzkonzept. Für ein Maximum an Datensicherheit setzen wir dieses dann zusammen mit Ihnen um.
Für Unternehmen ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten oft mit geringeren Kosten und weniger zeitlichem Aufwand verbunden. Ein intern ausgewählter Mitarbeiter, der diese Position übernimmt, kann seine eigentlichen Aufgaben bestenfalls eingeschränkt ausüben und läuft Gefahr in Interessenskonflikte zu geraten. Gerne überzeugen wir Sie von den Vorteilen eines externen Datenschutzbeauftragten.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch!