Trotz EuGH-Urteil: De Maizière arbeitet weiter an Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

„Während sich die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat uneinig sind, wie sie mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung umgehen, trommelt Innenminister de Maizière weiter für einen Ausbau der Metadatensammlung. Ein vermeintliches Veto des Wirtschaftsministeriums ist kein Grund zur Entwarnung.“

„Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsmetadaten bleibt umstritten. Auch zwei Monate nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil im Verfahren „Tele2 Sverige und Watson“ erneut und verstärkt die Rechtswidrigkeit einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrsdaten klargestellt hatte, herrscht in der EU Uneinigkeit über die Zukunft des Überwachungsinstruments.

Das geht aus dem offiziellen Protokoll [PDF] des Treffens einer Arbeitsgruppe des Europäischen Rates von Anfang Februar hervor. Der Zusammenfassung ist zu entnehmen, dass sich die Innenminister der Mitgliedstaaten bei einem informellen Gespräch am Rande eines EU-Treffens in Valletta Ende Januar zwar geeinigt haben, koordiniert vorzugehen. Der konkrete Weg aber ist umstritten. Bereits 2014 hatte der EuGH die damalige VDS-Richtlinie kassiert. Einige Mitgliedstaaten bevorzugen nun die auf netzpolitik.org bereits thematisierte Möglichkeit, im Rahmen der geplanten ePrivacy-Verordnung erneut verbindliche Vorgaben für eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung zu machen.“ mehr…

Quelle: Netzpolitik.org